Jetzt wird's amtlich: Was man bei der Anmeldung beachten muss

Du hast gerade deinen Hund bekommen, knuddelst ihn und schließt ihn so richtig ins Herz. Du hast alles an Hundeausrüstung besorgt, ihm einen gemütlichen Schlafplatz eingerichtet und für genügend Futtervorräte gesorgt. Nur eines fehlt: Die Steuermarke am Halsband, denn dein Hund ist noch nicht angemeldet.

Wie du vorgehen solltest:


Spätestens ab dem vierten Lebensmonat sollte der Hund gemeldet werden. Übernimmst du ihn, wenn er älter ist als das (z.B. aus dem Tierheim), musst du ihn zu Beginn des nächsten Monats anmelden.

Die Anmeldung erfolgt in deiner Gemeinde. Und das denkbar einfach: Du kannst entweder alleine dorthin gehen oder anrufen und dir die Formulare zuschicken lassen. Papiere vom Tierarzt oder Züchter sind in der Regel nicht gefragt, sodass Anmeldung deines Hundes zu einem Großteil auf Vertrauen mit deinem zuständigen Gemeindeamt basiert.

Also keine Angst vor großen Hunden! ;-)

Sei einfach ehrlich, vor allem, wenn es um die Frage geht, welcher Rasse dein Hund angehört. Das entscheidet nämlich letztendlich die Steuerklasse, in die er fällt und somit den jährlichen Beitrag, den du zahlen musst.

Lügst du und sagst, dass dein Pitbull ein Yorkshire-Terrier ist, kann dir das bei einer Kontrolle (beispielsweise wenn der Hund entläuft und eingefangen wird) teuer zu stehen kommen.

Sei auch ehrlich, was die Herkunft deines Hundes angeht. Übernimmst du beispielsweise einen alten Polizeihund, musst du keine oder nur ermäßigte Hundesteuern zahlen, weil die Polizei den Lebensabend des Hundes auf diese Weise bezuschusst. Auch viele Tierheime unterstützen dich bei der Hundesteuer, sodass du weniger zahlen musst.

Die Kostenfrage:


Wieviel du letztendlich zahlen musst, hängt davon ab, in welcher Gemeinde du lebst, wie viele Hunde du hast und welcher Rasse sie angehören. Im Regelfall gelten für "normale" Hunde keine Steuersenkungen.

Dass sich Hundehalter fragen, ob sie die Steuern für ihren Hund auf irgendeine Weise senken können, ist für uns mehr als verständlich! Es bedeutet ja nicht, dass man die Steuern hinterzieht, wenn man von Rechten Gebrauch macht, die einem zustehen. Hier sind daher die Faktoren die eine starke Verminderung der Steuer bzw. deren Aufhebung mit sich führen.
  • Nutzhunde: Schafhütehunde oder Wachhunde auf abgelegenen Höfen
  • Polizei- und Rettungshunde
  • Blinden- und Behindertenhunde
  • Hunde mit bestandener Begleithundprüfung
  • Hunde, die in kommerziellen, privaten Züchtungen leben
Fällt dein Hund in eine dieser Kategorien, musst du deiner Gemeinde "beweisen", dass er tatsächlich dazu gehört - also entsprechende Formulare vorzeigen.

Hier ist eine wunderbare Web-Adresse, die alle Hundesteuern innerhalb Deutschlands für die einzelnen Gemeinden auflistet: http://zergportal.de/baseportal/Hundesteuer/Datenbank.

Einen passenden Hundenamen finden

Hunde brauchen einen Namen. Wir müssen sie rufen können, um sie vor Dummheiten zu schützen. Und wir wollen ihnen Hallo sagen, wenn wir von d...